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Übersicht: Mahnungen

Überblick über Mahnungen in Mendato – alle Funktionen und Einstellungen.

Verfasst von Philipp Geimer

Mahnungen in Mendato sind ein zentrales Werkzeug, um ausstehende Zahlungen von Kunden effizient zu verwalten.


Wo finde ich die Mahnungen?

Mahnungen werden in der jeweiligen Rechnung verwaltet: Buchhaltung > Rechnungen > Rechnung öffnen > Abschnitt „Mahnungen"

Um alle gemahnten Rechnungen zu finden, nutze den Status-Filter: Gemahnt.


1. Mahnungen erstellen & versenden

  1. Offene Rechnung in der Buchhaltung suchen und öffnen.

  2. Mahnung erstellen wählen.

  3. Die automatische Mahnstufe wird basierend auf den hinterlegten Mahneinstellungen erzeugt.

  4. Bei der erstellten Mahnung auf die drei Punkte klicken und „Versenden" wählen, um die Mahnung direkt per E-Mail zu senden.

  5. Alternativ: Mahnung als PDF herunterladen und manuell versenden.

💡 Hinweis: Mahnungen können nicht bearbeitet oder gelöscht werden. Falls ein Fehler passiert, muss die Rechnung storniert und neu erstellt werden.


2. Mahnstufen & Gebühren anpassen

Unter Einstellungen > Mahnungen kannst Du folgende Optionen konfigurieren:

  • Mahnstufen konfigurieren (bis zu 5 Stufen, z.B. nach 7, 14, 30 Tagen)

  • Mahngebühren pro Stufe festlegen (z.B. 5,00 € ab der zweiten Mahnung)

  • Einleitungs- & Schlusstext für Mahnungen individuell anpassen

  • Verzugszinsen hinzufügen, wenn gewünscht


3. Status & Übersicht von Mahnungen prüfen

  • Keine Mahnung – Rechnung ist noch nicht überfällig.

  • 1. Mahnung gesendet – Kunde wurde erstmals gemahnt.

  • Mehrere Mahnungen – Rechnung wurde bereits mehrfach gemahnt.

  • Überfällig – Rechnung ist fällig, aber noch nicht bezahlt.

💡 Tipp: Nutze den Status-Filter, um gezielt gemahnte Rechnungen anzuzeigen.


4. Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

  • Erinnerung senden – Eine zusätzliche E-Mail mit der Mahnung verschicken.

  • Telefonisch nachfassen – Direkter Kontakt kann oft schneller zum Erfolg führen.

  • Letzte Mahnstufe & Inkasso prüfen – Falls keine Zahlung erfolgt, rechtliche Schritte erwägen.

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