Seit dem 01.01.2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Sie wird in mehreren Stufen eingeführt: Empfangspflicht für alle Unternehmen ab 2025, Versandpflicht für Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2027 und für alle Unternehmen ab 2028.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung in einem standardisierten Format wie ZUGFeRD oder XRechnung. Eine einfache PDF per E-Mail erfüllt die Anforderungen nicht, da sie nicht maschinenlesbar ist.
Der Stufenplan: Welche Fristen gelten?
Ab 01.01.2025 – Empfangspflicht für alle
Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Papierrechnungen und einfache PDFs dürfen noch versendet werden.
Ab 01.01.2027 – Versandpflicht (Umsatz über 800.000 €)
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen E-Rechnungen auch versenden.
Papierrechnungen und einfache PDFs sind für diese Unternehmen dann nicht mehr zulässig.
Ab 01.01.2028 – Versandpflicht für alle
Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen versenden.
Keine Ausnahmen mehr.
Hinweis: Auch wenn die Versandpflicht erst ab 2027 bzw. 2028 greift, gilt die Empfangspflicht bereits jetzt. Unternehmen müssen E-Rechnungen technisch verarbeiten können.
E-Rechnungen mit Mendato umsetzen
Mit Mendato deckst Du die Anforderungen der E-Rechnungspflicht in vier Schritten ab:
1. Rechnungen digital erstellen
Strukturierte Rechnungen
Einheitliche Daten
Saubere Ablage
2. Belege digital hochladen
Eingangsrechnungen
Quittungen
Verträge
Alle Belege sind zentral und nachvollziehbar abgelegt.
3. Bank anbinden
Transaktionen automatisch importieren
Zahlungen korrekt zuordnen
Keine manuellen Fehler
4. Digital archivieren und exportieren
GoBD-konforme Ablage
Maschinell auswertbar
Bereit für Steuerberater und Prüfungen
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